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Solarworld droht massiver Personalabbau

Bonn - Nach dem Insolvenzantrag des Bonner Solarkonzerns Solarworld geht die Suche nach möglichen Investoren weiter. Doch die Prüfung braucht Zeit. Für die Belegschaft ist die ungewisse Wartezeit zermürbend.

Der vorläufige Insolvenzverwalter der Solarworld AG, Rechtsanwalt Horst Piepenburg, hat die Belegschaften in Freiberg (Sachsen) und Arnstadt (Thüringen) über den aktuellen Stand des vorläufigen Insolvenzverfahrens informiert. Für die Bonner Belegschaft ist ein Informationsgespräch am 18.07.2017 vorgesehen.

Geschäftsbetrieb in Freiberg und Thüringen werden vorerst weitergeführt
In den vergangenen acht Wochen haben die engagierte Belegschaft, Logistikdienstleister, Lieferanten und weitere Gläubiger viel erreicht, teilten der vorläufige Insolvenszverwalter Horst Piepenburg von der Kanzlei Piepenburg-Gerling mit. Der Geschäftsbetrieb konnte nicht nur stabilisiert werden, sondern es wurde darüber hinaus Neugeschäft im niedrigen zweistelligen Millionenbereich generiert. Dadurch seien die Fertigungsstraßen an den Produktionsstandorten im Drei-Schicht-System weiter in Betrieb geblieben. Wegen der hohen Produktionskosten konnte jedoch nicht genügend Liquidität erwirtschaftet werden, um im Anschluss an den Insolvenzgeldzeitraum ab dem 1. August 2017 die Personalkosten für die derzeit noch 1.850 Beschäftigen zu leisten, so die Kanzlei.

Solarworld im Spannungsfeld zwischen zwischen Rettungsaussichten und Kosten
Derzeit prüfen mehrere interessierte strategische Investoren die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen. Allerdings hätten die potentiellen Investoren, die sich dem Prozess kaufmännisch sorgfältig näherten, einen weiteren Prüfungsbedarf von bis zu vier Monaten signalisiert, so der vorläufige Insolvenzverwalter. Angesichts der Auftragslage und den Herausforderungen der Solarindustrie müssten die insolventen Gesellschaften nach dem 31. Juli 2017 signifikant Personalkosten einsparen.

Unklare Zukunft: 1.850 Solarworld-Mitarbeiter/innen bangen um ihre Jobs
„Ziel ist und bleibt es, dass die insolventen Unternehmen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit einer reduzierten Belegschaft unter den Bedingungen weiterlaufender Produktion und weiter betriebener Fertigungsstraßen im Interesse potenzieller Investoren und im Einvernehmen mit den Gläubigern fortgeführt werden können“, erklärt Rechtsanwalt Piepenburg. Dazu würden gegenwärtig auch Anfragen zu Auftragsarbeiten im Zuge von Lohnfertigungen intensiv geprüft und kalkuliert. Über notwendige Freistellungen könnte deshalb erst in der Woche vor der erwarteten Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden werden.

© IWR, 2017


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