EEG 2023: Was sich für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ändert
© Adobe Stock / FotoliaMünster - Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag am 07. Juli 2022 mit dem Osterpaket ein ganzes Bündel an Gesetzen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Für die Betreiber von Solaranlagen steht dabei die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) im Fokus.
Der Deutsche Bundestag hat vor rund zwei Wochen das aus mehreren Gesetzesvorlagen bestehende Osterpaket verabschiedet. Ziel ist es, die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf die Klimaschutzziele auszurichten. Dazu werden die Ausbaukorridore für erneuerbare Energien deutlich angehoben und die Rahmenbedingungen angepasst. Das wirkt sich auch für die Betreiber von Solaranlagen aus.
Ausbaukorridor für PV-Anlagen bis 2030 klettert auf 215 GW
Ziel des Gesetzespaketes „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ ist es, die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad ausrichten.
Dazu greift künftig der Grundsatz, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt. Zudem werden im Gesetz die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien festgelegt und deutlich angehoben. Bei der Solarenergie ist eine Anhebung auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr vorgesehen, so dass die PV-Gesamtleistung bis 2030 insgesamt auf rund 215 GW steigt. Bei der Windenergie an Land wird eine Ausbau-Niveau von 10 GW pro Jahr angestrebt, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 GW Wind-Leistung in Deutschland installiert sein sollen.
Verbunden mit der Anhebung der Ausbauziele sind im Solarsektor eine Reihe von Anpassungen. Nachfolgend ein Überblick über zentrale Änderungen für die (künftigen) Betreiber von kleineren PV-Anlagen sowie Solarparks.
Einspeisevergütung steigt - Differenzierung zwischen Teil- und Volleinspeisern
Bei PV-Anlagen, die nicht unter den Ausschreibungstatbestand fallen, wird die Vergütung deutlich angehoben. Dabei wird zwischen Anlagen, die teilweise bzw. voll einspeisen, unterschieden. Grundsätzlich gilt, dass Anlagen, die nur den Überschussstrom einspeisen, wegen der wirtschaftlichen Vorteile des Eigenverbrauchs eine geringere Vergütung als Anlagen von Volleinspeisern erhalten.
Bei Eigenverbrauchsanlagen ist bis 10 kWp eine Anhebung des anzulegenden Wertes von aktuell 6,64 ct/kWh auf 8,6 ct/kWh vorgesehen. Bis 40 kWp soll die Vergütung bei 7,5 ct/kWh und bis 750 kWp dann bei 6,2 ct/kWh liegen.
Volleinspeiser erhalten je nach Anlagenkategorie auf diese Vergütungssätze einen Zuschlag zwischen 3,2 und 5,1 Cent / kWh. Konkret sollen Volleinspeiser bei Anlagen bis 10 kWp eine feste Einspeisevergütung von 13,4 ct/kWh erhalten. Bei Anlagen bis 100 kWp liegt die Vergütung bei 11,3 ct/kWh, bis 300 kWp bei 9,4 ct/kWh und bis 750 kWp bei 6,2 ct/kWh. Die erhöhten Vergütungssätze gelten für Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten und damit ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden.
Zudem wird die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze bis Anfang 2024 ausgesetzt und dann auf eine halbjährliche Degression umgestellt.
Für die Betreiber von PV-Anlagen besteht außerdem die Möglichkeit, vor jedem Kalenderjahr künftig neu zu prüfen, ob der Strom voll oder nur der Überschussstrom eingespeist werden soll. Außerdem wird es möglich, Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung zu kombinieren, d.h. ein Betreiber kann neben einer PV-Anlage mit Teileinspeisung und Eigenverbrauch eine weitere Anlage zur Volleinspeisung installieren. So soll es sich eher lohnen, Dächer komplett für die Photovoltaik zu nutzen.
Um das Massengeschäft mit PV-Dachanlagen stärker anzukurbeln, sieht der Gesetzgeber außerdem vor, den Netzanschluss von EE-Anlagen mit einer Leistung bis 30 KWp durch Standardisierung und Digitalisierung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gemäß EEG Novelle wird davon ausgegangen, dass bei EE-Anlagen bis 30 KWp für den Netzanschluss die Anwesenheit des Netzbetreibers nicht erforderlich ist. Wenn der Netzbetreiber die Anwesenheit ausnahmsweise für erforderlich hält, ist dies gemäß EEG Novelle einfach und verständlich anhand des Einzelfalls zu begründen.
Flächenkulisse für Solarparks wird deutlich erweitert
Um die Potenziale für die Errichtung von großen Solaranlagen zu erhöhen, wird die Flächenkulisse für Freiflächenanlagen erweitert. Zu Konversionsflächen und Seitenrandstreifen kommen neue Kategorien wie Agri-PV, Floating-PV und Moor-PV-Anlagen hinzu. Dabei werden landwirtschaftliche und naturschutzverträgliche Aspekte berücksichtigt. Diese neuen Kategorien sollen in die reguläre PV-Freiflächenausschreibung integriert werden. Bestimmte Agri-PV-Anlagen sowie Moor-PV-Anlagen sollen aufgrund höherer Kosten einen Bonus in den Ausschreibungen erhalten.
PV-Ausbau in Deutschland: 64.000 MWp Gesamtleistung installiert
Zwar zieht der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland derzeit an, bis zum Erreichen des Ausbauziels von 215 GW im Jahr 2030 ist es aber noch ein weiter Weg. Stand Ende Juni 2022 waren nach einer IWR-Auswertung des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Deutschland PV-Anlagen mit einer Leistung von rund 64.000 MW in Betrieb (Stand: 17.07.2022). Von Januar bis Juni wurden in Deutschland rund 29,4 Mrd. KWh Solarstrom eingespeist, das sind rund 16 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (1. Hj 2021: 25,2 Mrd. kWh).
© IWR, 2022
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