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Sichere Wärmeversorgung: Bundesregierung verständigt sich auf befristete Gas-Umlage

© Shutterstock© ShutterstockBerlin - Die Bundesregierung hat in der letzten Woche am Donnerstag (04.08.2022) eine Rechtsverordnung zur Einführung einer Gas-Sicherungsumlage beschlossen. Ziel ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern.

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, hat das Bundeskabinett im schriftlichen Umlaufverfahren eine befristete Gas-Sicherungsumlage auf Basis des Energiesicherungsgesetzes verabschiedet. In der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise sollen dadurch Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung verhindert und so die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft aufrechterhalten werden. Die befristete Umlage soll durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

Gasimporteure können 90 Prozent der Mehrbeschaffungskosten geltend machen
Aufgrund der Lieferkürzungen durch Russland fallen bisher vertraglich zugesicherte Gaslieferungen weg. Die betroffenen Gasimporteure können ihre Lieferpflichten gegenüber den Energieversorgern (wie Stadtwerken) nur noch mit zusätzlichen Neueinkäufen zu wesentlich höheren Preisen erfüllen. Den Gasimporteuren fehlen aber zunehmend die Mittel für diese Ersatzbeschaffung, weil sie aufgrund von vertraglichen Regeln die höheren Preise zum jetzigen Zeitpunkt nicht an ihre Kunden weitergeben können. Hierdurch entstehen erhebliche Verluste. Wenn diese zu groß sind, drohen die für das Funktionieren der Gasversorgung in Deutschland relevanten Gasimporteure zusammenzubrechen, was wiederum zu Lieferausfällen und weiteren Insolvenzen führen kann. Damit wäre die Gasversorgung von privaten und gewerblichen Verbrauchern insgesamt gefährdet.

Daher greift die Bundesregierung nun in den Markt ein. Bis Anfang Oktober 2022 tragen die betroffenen Gasimporteure weiterhin die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung vollständig. Ab dem 1. Oktober 2022 haben sie dann aber mit der gemäß § 26 des Energiesicherungsgesetzes nun beschlossenen Rechtsverordnung die Möglichkeit, für einen Großteil ihrer Ersatzbeschaffungskosten befristet einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Den Ausgleich können die Gasimporteure bei dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe, beantragen. Konkret können sie dabei 90 Prozent der tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen, und das nur für Bestandsverträge. Ein Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit testieren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren.

Um den Ausgleich zu finanzieren, können die Kosten über die „saldierte Preisanpassung“, also eine Art Umlage, auf viele Schultern verteilt werden. Die genaue Höhe der befristeten Umlage berechnet der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe.

Zeitliche befristete Rechtsverordnung voraussichtlich Mitte August in Kraft
Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wird dem Bundestag nun zur Konsultation vorgelegt. Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August 2022 in Kraft treten und vom 1. Oktober 2022 greifen. Sie endet am 1. April 2024. Die Geltung der Rechtsverordnung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet, sie gilt bis zum 30. September 2024.

„Die Entscheidung der Bundesregierung für die befristete Umlage wird und muss von weiteren Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger begleitet werden. Wir haben uns in einem ersten Schritt auf zielgenaue Entlastungen verständigt, die gerade jenen helfen, die wenig haben. Weitere Entlastungsschritte sind aus meiner Sicht dringend nötig. Die Krise, die Russlands völkerrechtswidriger Angriff, produziert hat, braucht eine starke soziale Antwort“, so Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck.

Da auch ein Teil der Unternehmen durch die hohen Preise unter Druck steht, kündigte Habeck zudem die Verlängerung der Hilfsprogramme an. Es gehe hierbei um den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Aufrechterhaltung von Lieferketten, so Habeck.


© IWR, 2022


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