Ausbau der Freiflächen-PV: NRW-Landesregierung nutzt Länderöffnungsklausel für Solarenergie

Düsseldorf - Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will den Photovoltaik-Ausbau im Bundesland beschleunigen und hat dazu eine Verordnung auf der Grundlage der Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) erlassen.
Die Klausel ermöglicht es, die vergütungsfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag in „benachteiligten Gebieten“ zu erweitern.
In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für die Nutzung von Solarenergie können nach Angaben des NRW-Wirtschaftsministeriums pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt (150 Megawatt in 2022) gefördert werden. Das entspricht einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar. Landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebieten werden in der Verordnung von der zu öffnenden Flächenkulisse ausgeschlossen, um die Interessen von Landwirtschaft und Natur zu wahren.
„Mit der Verordnung verbessern wir die Rahmenbedingungen für Freiflächen-PV in benachteiligten Gebieten. Damit stellen wir die Weichen, dass auch in unserem dicht besiedelten Bundesland geeignete Flächen maßvoll für PV-Anlagen genutzt werden können“, so Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur.
„Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf bestimmten für die Landwirtschaft wenig ertragreichen Flächen verbessert die Möglichkeit der Landwirte, wettbewerbsfähig zu wirtschaften und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, ergänzt Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen:
Bisher ist die zulässige Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG u.a. auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Nun können in Nordrhein-Westfalen auch bestimmte Projekte in der um Grün- und Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten erweiterten Flächenkulisse umgesetzt werden und bereits in der kommenden Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im November teilnehmen.
© IWR, 2023
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