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Energy Sharing startet in Deutschland: Teilen von lokal erzeugtem Ökostrom mit den Nachbarn ab dem 1. Juni möglich

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Berlin – Seit dem 1. Juni 2026 gilt in Deutschland erstmals ein rechtlicher Rahmen für das sogenannte Energy Sharing. Bürgerinnen und Bürger, Energiegenossenschaften und lokale Gemeinschaften können damit gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien bilanziell über das öffentliche Netz teilen.

Der Bundestag hatte das Modell im November 2025 beschlossen; damit setzt Deutschland eine EU-Vorgabe aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie um, die bereits seit 2018 besteht.

Besonders relevant ist das Modell zunächst für Betreiber von Photovoltaik-Dachanlagen. Nach Angaben der Agentur für Erneuerbare Energien sind deutschlandweit mehr als fünf Millionen Solaranlagen in Betrieb. Für Betreiber älterer Anlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, eröffnet Energy Sharing eine zusätzliche Vermarktungsoption.

Technische Voraussetzung sind intelligente Messsysteme. Allerdings verfügten laut Bundesnetzagentur Ende 2025 erst 5,5 Prozent aller Haushalte über ein Smart Meter – ein erheblicher Engpass für die flächendeckende Umsetzung.

Ein Bündnis aus acht Verbänden und Unternehmen, darunter das Bündnis Bürgerenergie, die Bürgerwerke und die naturstrom AG, wertet den Start als Meilenstein, mahnt aber Nachbesserungen an. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit sei durch hohe bürokratische Anforderungen und fehlende Netzentlastungsanrechnung eingeschränkt. „Mit einer großen Umsetzungswelle ist daher nicht zu rechnen", heißt es in der Stellungnahme des Bündnisses.

© IWR, 2026

01.06.2026