Entscheidung im Herbst 2021: Bundesnetzagentur will Eigenkapitalverzinsung für Strom- und Gasnetze senken
Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Entwürfe zu den zukünftigen Festlegungen der Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Die BNetzA hat einheitlich für Strom- und Gasnetzbetreiber einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von mindestens 4,59 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von mindestens 3,03 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt, teilte die Behörde mit.
Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Die genaue Höhe der Zinnstäze ist allerdings noch offen. So hat die BNetzA zur Ermittlung des Wagniszuschlags ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Derzeit betragen die Zinssätze 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer für Neuanlagen und 5,12 Prozent vor Körperschaftsteuer für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.
Die interessierte Öffentlichkeit kann nun zu den Festlegungsentwürfen Stellung nehmen. Die Konsultation endet am 25. August 2021. Eine endgültige Entscheidung soll im Herbst 2021 ergehen.
© IWR, 2026
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