Fehlende Steueranreize: BDH wirft Regierung Abschied von Wärmewende vor
Köln/Berlin - Vor einem Jahr hatten sich die Große Koalition noch darauf geeinigt, die Energiewende im Gebäudesektor zu beschleunigen. Der Koalitionsvertrag sieht dazu die Einführung steuerlicher Anreize vor. Antragstellern sollte künftig ein Wahlrecht zwischen einem Zuschuss und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens eingeräumt werden. Im nun von Finanzminister Olaf Scholz vorgelegten Haushaltsplan sind steuerliche Anreize nicht eingeplant.
Das stößt mit Blick auf die breite Schere zwischen den realen CO2-Emissionen und den Klimaschutzzielen der Bundesregierung für 2020 und 2030 beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) auf Kritik. DerGebäudebereich stelle eine wesentliche Stellschraube dar, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren, so der BDH.
Geradezu widersinnig mute es dabei an, dass der Finanzminister 300 Mio. Euro jährlich für zu befürchtende Strafzahlungen im Rahmen des EU-Effort-Sharing in den Haushalt einstelle. Verfehlt die Bundesrepublik ihre verbindlichen Klimaschutzziele, müsse sie Strafzahlungen an die EU entrichten. „Statt Strafzahlungen einzuplanen, sollte der Finanzminister das Geld für CO2-mindernde Maßnahmen im Gebäudebereich einsetzen“, kritisiert BDH-Präsident Uwe Glock. Würde dieses Geld heute als Anreiz für Effizienzinvestitionen eingesetzt, könnten die drohenden Strafzahlungen gemindert oder sogar verhindert werden. Mit dem Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2020 und 2021 gebe die Bundesregierung augenscheinlich die Energiewende im Gebäudesektor auf, so Glock weiter.
© IWR, 2025
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