Gesetzentwurf beschlossen: Bundeskabinett plant ein grundlegendes Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland
© S. KaminskiBerlin - Das Bundeskabinett hat mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) richtungsweisende Regelungen zum rechtlichen und regulatorischen Rahmen eines zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Unser Ziel ist der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben. Hierzu ist ein schneller und kosteneffizienter Aufbau einer Wasserstoff-Netzinfrastruktur in Deutschland erforderlich, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist."
Das Wasserstoff-Kernnetz wird in der ersten Stufe wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Es soll in den kommenden Monaten von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert werden. Anschließend findet eine breite Konsultation der Öffentlichkeit, der Länder und verschiedener Marktteilnehmer statt. Die endgültige Ausgestaltung des Netzes genehmigt die Bundesnetzagentur.
Bis Ende 2023 ist vorgesehen, dass in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG verankert wird. Diese bedarfsbasierte Planung soll sich zwar an den bestehenden Netzentwicklungsprozessen orientieren, geht aber über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus und berücksichtigt den Wasserstoffbedarf relevanter Abnehmer, u.a. energieintensive Unternehmen.
Die Gasnetzbetreiber sind bei der Umstellung der Netze von Erdgas auf Wasserstoff bereits vorgeprescht. So hatte bereits Thyssengas ein 800 km langes Wasserstoff-Startnetz im Juli 2022 bekannt gegeben. Auch der Fernleitungsnetzbetreiber Ontras baut bereits an zwei Wasserstoff-Infrastrukturprojekten in Ostdeutschland.
© IWR, 2024
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24.05.2023