Neue Technische Richtlinie: FGW veröffentlicht Revision für die Anlagenverantwortung (A1)
Berlin - Die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) hat die Revision 1 der Technischen Richtlinie 7 (TR 7) in der Rubrik Anlagenverantwortung (A1) veröffentlicht.
Mit der Revision der TR7 A1 schafft der Fachausschuss Betrieb und Instandhaltung im Bereich Anlagenverantwortung und Arbeitssicherheit im Bereich Erneuerbare Energien wesentliche Grundlagen für eine rechtssichere Organisation von Arbeiten an elektrischen Energieanlagen.
Neben wirtschaftlichen Interessen hat der Betreiber die Verpflichtung, seine Erzeugungseinheit so zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Der Betreiber trägt die Organisationsverantwortung für den sicheren Betrieb, auch dann, wenn externe Dienstleister an der Anlage arbeiten. Vor diesem Hintergrund beschreibt die TR7 in der Rubrik A1 den Informationsfluss zwischen Betreiber, Betriebsführer, Netzbetreiber und weiteren Dienstleistern und stellt eine Handlungsempfehlung zur Definition von Aufgaben, sowie deren Zuordnung und Kommunikation dar. Anhand von Beispielen aus der Branchenpraxis werden dem Anwender konkrete Lösungsmöglichkeiten angeboten.
Die Revision 1 veranschaulicht diese Beispiele graphisch. Weitere Änderung der Revision 1 betreffen eine Erweiterung der Begriffe und Definitionen, sowie die umfänglichere Ausgestaltung der Aufgaben der einzelnen Rollen. Die Revision 1 ersetzt die vorherige Revision 0 der A1.
© IWR, 2026
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23.06.2020



