Niedersachsen: Landtag beschließt Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude - Kritik von den Grünen

Hannover - Der Niedersächsische Landtag hat in der letzten Woche (09.11.2021) eine Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschlossen. Darin wird in §32a eine Solarpflicht für neue Gebäude festgesetzt, die überwiegend gewerblich genutzt werden und mindestens eine Dachfläche von 75 m2 aufweisen.
Sollte auf dem Dach bereits eine Solarthermieanlage installiert sein, entfällt die Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage allerdings. Für neue Wohngebäude gilt, dass diese so geplant und errichtet werden, dass die Statik die Errichtung von Solaranlagen zulässt. Eine Solarpflicht wie in Baden-Württemberg ist in Niedersachsen damit für Wohngebäude nicht vorgesehen.
Die Solarpflicht gilt für alle Baumaßnahmen, für die Bauanträge nach § 67 oder Anträge auf bauaufsichtliche Zustimmungen nach § 74 Abs. 2 und Mitteilungen nach § 62 Abs. 3 nach dem 31. Dezember 2022 gestellt oder gemacht werden.
„Solaranlagen waren in den letzten Jahren fast immer wirtschaftlich attraktiv. Trotz dieses Anreizes blieben die meisten Dächer von Neubauten in Niedersachsen bisher leer. Deshalb ist die Verpflichtung jetzt ein folgerichtiger Schritt. Planerinnen und Architekten, die an Nichtwohngebäuden in Niedersachsen arbeiten, sind nunmehr gut beraten, die Realisierung einer Solaranlage ab sofort in die Projektplanung einzubeziehen“, so Lothar Nolte, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.
Kritik an der selektiven Solarpflicht kommt von den niedersächsischen Grünen. „Man merkt die regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU haben die Zeichen der Zeit beim Klimaschutz immer noch nicht erkannt. Sie springen mit ihrer Minipflicht, die 90 Prozent der Gebäude auslässt viel zu kurz. Ohne Solaroffensive können wir das 1,5 Grad Ziel nicht erreichen. Für Reförmchen ist es zu spät“, so Christian Meyer in seiner Rede im niedersächsischen Landtag. Dass es auch anders gehen könne, zeige das grün mitregierte Baden-Württemberg, in dem ab 2022 eine Solarpflicht auf allen neuen Gebäuden Gewerbe-, öffentliche und Wohngebäude Pflicht werde.
© IWR, 2025
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