Patentverletzungen: Fraunhofer ISE einigt sich außergerichtlich mit führenden Herstellern von Wechselrichtern
Freiburg - Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (Fraunhofer ISE) hat eine Reihe von Wechselrichterherstellern wegen Patenverletzungen gegen die im Jahr 2002 am Institut erfundene HERIC®-Topologie verklagt.
Bislang habe Fraunhofer ISE dabei in 7 Patentverletzungsverfahren mit führenden Wechselrichterherstellern aus China, Taiwan und Deutschland außergerichtliche Einigungen erzielt, teilte die Gesellschaft mit. Nähere Angaben zu den Unternehmen machte die Fraunhofer Gesellschaft nicht.
Die von Dr.-Ing. Heribert Schmidt und Kollegen aus dem Fraunhofer ISE entwickelte Topologie ermöglicht mit geringem Mehraufwand gegenüber dem Stand der Technik sehr hohe Wirkungsgrade von bis zu 99 Prozent bei gleichzeitig geringen Störemissionen. Neben der höheren Energieausbeute sorgt dies nach Angaben von Fraunhofer ISE für eine Reduktion des thermischen Stresses für die Bauteile, kleinere Kühlkörper und eine längere Lebensdauer.
Die HERIC® (Highly Efficient and Reliable Inverter Concept)-Schaltung und das dazugehörige Verfahren werden in einphasigen Wechselrichtern insbesondere im unteren Leistungsbereich (z. B. Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern) eingesetzt. Geschätzt über 80 Prozent aller einphasigen Wechselrichter weltweit beruhen auf der HERIC®-Topologie. Eine Vielzahl von Herstellern nutzte die Schaltung oder das Verfahren allerdings ohne Zustimmung der Fraunhofer-Gesellschaft, entweder als Original-Schaltung oder in abgewandelten Versionen, die aber dennoch das Patent verletzen. Letzteres wurde vom Landgericht München I bestätigt.
Die verklagten Unternehmen haben die in Europa und den USA durch Patente geschützte HERIC®-Topologie ohne Zustimmung der Fraunhofer-Gesellschaft verwendet. Mit allen Unternehmen konnten außergerichtliche Einigungen erzielt werden, die unter anderem eine entgeltliche Lizenzierung der HERIC®-Topologie umfassen. Durch die Einigungen konnten die verklagten Unternehmen ein drohendes Verkaufsverbot ihrer Produkte abwenden, so Fraunhofer ISE.
Die Fraunhofer-Gesellschaft legt großen Wert auf die Beachtung ihrer Intellectual Property Rechte (IP-Rechte) und ist auch bereit, diese gerichtlich durchzusetzen. Fraunhofer ISE sehe sich hierzu auch den rechtmäßigen Lizenznehmern gegenüber verpflichtet, so die Gesellschaft. Wie die Verletzungsverfahren zeigten, hätte es sich für die betroffenen Unternehmen auch wirtschaftlich gelohnt, sich frühzeitig um eine Lizenz zu kümmern.
„Die Verletzung von IP-Rechten der Fraunhofer-Gesellschaft lohnt sich daher für Verletzer nicht. IP aus Deutschland steckt in vielen Produkten der Photovoltaik-Branche, und nicht selten werden die Patente darauf verletzt. Wir sind bereit, gegen Patentverletzungen vorzugehen“, kündigt Prof. Andreas Bett, Institutsleiter des Fraunhofer ISE, weiterhin ein konsequentes Vorgehen an.
© IWR, 2026
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