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Trotz Hürden in Polen: Corab S.A. und Kelfield planen Agrovoltaik-Projekte mit über 1 GW Leistung

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München Auf der diesjährigen Intersolar Europe 2023 in München haben die beiden Unternehmen Corab S.A. und Kelfield eine Absichtserklärung über neue Agrovoltaik-Kraftwerke in Polen unterzeichnet. Auf dieser Grundlage werden Agrovoltaik-Kraftwerke mit einer angestrebten Gesamtleistung von mehr als 1 GW gebaut, teilten die Unternehmen mit.

Zunächst werden freistehende vertikale Strukturen auf Wiesen und Weiden in den Woiwodschaften Westpommern und Pommern errichtet. Die Anlagen werden auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, die sehr schwierig zu bewirtschaften oder für diesen Zweck völlig ungeeignet sind und als Wiesen und Weiden genutzt werden.

Corab wird sein Know-how und seine technologischen Lösungen für das Agro-PV-Segment einbringen, während Kelfield für die technischen Arbeiten und die Abwicklung des Investitionsprozesses, einschließlich der Akquisition von Investoren und der Einholung der erforderlichen Genehmigungen, verantwortlich sein wird. Dies wird nach Angaben der Unternehmen die größte Agro-PV-Investition auf dem polnischen Markt sein.

"Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit Kelfield den polnischen Markt für die Agrovoltaik öffnen und dass die Lösungen von Corab in diesem Segment, die wir bisher in den Westen exportiert haben, auch in unserem Land umgesetzt werden", sagt Piotr Markowski, Vorstandsvorsitzender von Corab S.A.

Wie die Unternehmen weiter mitteilen, kann die Photovoltaik mangels geeigneter gesetzlicher Rahmenbedingungen noch nicht ihr volles Potenzial entfalten. Dabei ist die Ausgangslage positiv - Polen steht in Europa an dritter Stelle, was den Anteil der landwirtschaftlichen Fläche angeht.

Für eine polnische Marktöffnung wäre es jedoch notwendig, die Doppelnutzung von Flächen in Baugenehmigungen und lokalen Raumordnungsplänen zu ermöglichen und die Regelung zu beseitigen, wonach solche Flächen aus der landwirtschaftlichen Produktion ausgeschlossen werden, auf denen PV-Strom erzeugt wird. Zudem sollten direkte landwirtschaftliche EU-Subventionen erhalten bleiben, auch wenn auf den Flächen eine Doppelnutzung aus landwirtschaftlicher Produktion und Solarerstromerzeugung erfolgt.



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04.07.2023