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Wärmewende: Online-Tool bewertet Eignung von Bestandsgebäuden für Wärmepumpensysteme

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Wetzlar - Angesichts der Pläne der Bundesregierung zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes fragen sich viele Hausbesitzer, ob ihr bislang mit fossilen Energieträgern beheiztes Bestandsgebäude auch für eine Umrüstung auf ein Wärmepumpensystem geeignet ist.

Eine Antwort darauf möchte Buderus mit dem Wärmepumpenberater geben. Das Online-Tool ermittelt auf der Basis von wenigen Angaben den ungefähren Energieverbrauch pro Quadratmeter. Das Ergebnis zeigt, ob die Installation einer Wärmepumpe sinnvoll sein kann, oder ob sich eher ein Hybridsystem anbietet. Hausbesitzer können dann noch die mindestens benötigte Vorlauftemperatur ermitteln und erhalten so eine erste Orientierung für das Gespräch mit einem SHK-Fachhandwerker.

Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur mit der das Heizwasser in die Heizkörper oder in die Fußbodenheizung fließt. Sie hängt maßgeblich vom spezifischen Wärmebedarf des Hauses (Heizlast) und vom Wärmeübergabesystem ab, etwa Heizkörper oder Fußbodenheizung. Zwar sei die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Fußbodenheizung ideal, dennoch könne sie auch mit Heizkörpern effizient betrieben werden, so Buderus.

Hausbesitzer können an der Stelle im Wärmepumpenberater ein Heizkurventagebuch downloaden, das eine Schritt-für-Schritt-Anleitung liefert, um die minimale Vorlauftemperatur selbst herauszufinden. Dazu wird die Heizkurve versuchsweise abgesenkt. Ziel ist es, die Räume zu identifizieren, die nicht mehr ausreichend warm werden. Wer das erledigt hat oder die erforderliche Vorlauftemperatur über seinen Fachhandwerker erhalten hat, kann sich geeignete Wärmepumpen für seine Immobilie anzeigen lassen.

Empfiehlt der Wärmepumpenberater auf Basis der Eingaben ein Hybridsystem, könnte eine Wärmepumpe den Hauptanteil der Beheizung übernehmen und ein zweiter Wärmeerzeuger die Spitzenlast. Wer dennoch ausschließlich eine Wärmepumpe in seinem Gebäude einsetzen will, erhält auf der Website Hinweise für mögliche erforderliche Vorab-Maßnahmen.

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03.05.2023