Wasserstoffwirtschaft: BEE fordert klare Kriterien zur Netzentgeltbefreiung von Elektrolyseuren für EnWG-Novelle
Berlin - Mit Blick auf die aktuell im Bundestag beratene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzen die Betreiber von Elektrolyseuren auf eine Verlängerung der Netzentgeltbefreiung.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. fordert für die Befreiung von den Netzentgelten allerdings klare Vorgaben, um die Netzdienlichkeit zu gewährleisten.
„Elektrolyseure stellen eine wichtige Flexibilitätsoption in einem klimaneutralen Stromsystem dar. Neben den flexibel steuerbaren Erneuerbaren Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie sowie Speichern und anderen Sektorenkopplungstechnologien ist die Wasserstofferzeugung aus heimischen Erneuerbaren Energien ein unverzichtbares dezentrales Backup für die fluktuierenden Quellen Wind und Solar“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Dafür sei es von zentraler Bedeutung, dass diese sich nach dem stark wachsenden Angebot dieser günstigen dargebotsabhängigen Quellen ausrichten, um bestehende Probleme im Netzbetrieb nicht zu verstärken, sondern zu lösen. Gerade das Engpassmanagement könne mit dem Ersatz großer unflexibler Kraftwerke durch regionale Erneuerbare verbessert werden. Diese Chance sei jetzt zu nutzen. Dies habe der BEE bereits in seiner Studie aus dem Jahr 2021 umfassend betrachtet.
„Für die von Elektrolyseur-Betreibern geforderte Netzentgeltbefreiung muss es deswegen klare Kriterien geben. Zunächst sollten die Elektrolyseure, die von einer solchen Befreiung profitieren, netzdienlich betrieben werden, also nur in Zeiten, in denen erneuerbarer Überschussstrom produziert wird, und nur dort, wo sie das Netz nicht belasten“, fordert Peter. Eine besondere Situation ergäbe sich vor allem in Süddeutschland. Wenn die Kriterien sinnvoll festgelegt und das Verbrauchsverhalten mit der Einspeisung Erneuerbarer Energien in Einklang gebracht würden, könne unnötiger Netzausbau vermieden und so der Markt stabilisiert werden, so Peter weiter.
© IWR, 2025
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