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EU verbindet Strom, Emissionshandel und Industriepolitik zu neuer Wachstums- und Transformationsstrategie

© EU Kommission© EU KommissionBrüssel/Berlin – Die Europäische Kommission stellt ihre Energie-, Klima- und Industriepolitik strategisch neu auf. Mit dem am 17. Juli 2026 vorgestellten Electrification Action Plan und der parallel veröffentlichten Reform des europäischen Emissionshandels (ETS) verbindet sie den Ausbau der Elektrifizierung erstmals systematisch mit einer umfassenderen CO2-Bepreisung.

Mit dem EU-Ziel einer stärkeren Elektrifizierung zur Dekarbonisierung weitet die EU ab 2028 den bisherigen Emissionshandel (EU ETS) mit dem neuen EU ETS2 auf Gebäude, Straßenverkehr und weitere Brennstoffverwendungen aus. Deutschland bereitet derzeit mit der Reform des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Wärme und Verkehr den Übergang auf das EU ETS2 vor.

EU entwickelt Emissionshandel weiter – Ausbau der Elektrifizierung und CO2-Bepreisung im Fokus
Nach Angaben der Europäischen Kommission stammen inzwischen rund 70 Prozent des europäischen Stroms aus heimischen CO2-armen Energiequellen. Gleichzeitig stagniert der Anteil von Strom am Endenergieverbrauch seit Jahren bei rund 23 Prozent. Mit dem Electrification Action Plan soll dieser Anteil bis 2040 auf 46 Prozent steigen. Im Mittelpunkt stehen die verstärkte Elektrifizierung von Industrie, Gebäuden und Verkehr sowie der weitere Ausbau der Stromnetze und elektrischer Technologien wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batteriespeicher.

Parallel entwickelt die Kommission den Emissionshandel zu einem zentralen Instrument der Transformation weiter. Seit seiner Einführung im Jahr 2005 hat das EU-Emissionshandelssystem nach Angaben der Kommission Einnahmen von über 270 Milliarden Euro erzielt, die in Innovationen, die Dekarbonisierung der Industrie und die Modernisierung des Energiesystems investiert wurden. Künftig soll der Emissionshandel Investitionen in klimafreundliche Technologien stärker unterstützen und damit zugleich Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz fördern.

Deutschland bereitet Übergang zum EU ETS2 vor – Novellierung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Deutschland beteiligt sich seit dem Start des europäischen Emissionshandelssystems im Jahr 2005 am Handel mit Emissionszertifikaten für die Stromerzeugung und energieintensive Industrie. Die Zahl der verfügbaren Zertifikate ist begrenzt und sinkt schrittweise. Unternehmen müssen ihre CO2-Emissionen durch den Erwerb von Zertifikaten abdecken, deren Preis sich am europäischen Markt bildet.

Für die Bereiche Wärme und Verkehr führte Deutschland mit dem Ende 2019 verabschiedeten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einen nationalen Emissionshandel ein, der am 1. Januar 2021 startete. Anders als im EU ETS galt zunächst ein Festpreissystem für CO2-Zertifikate, das schrittweise angehoben wurde. Seit 2026 werden die Zertifikate innerhalb eines gesetzlich festgelegten Preiskorridors versteigert. Ab 2027 beginnt die Versteigerung der Zertifikate für das neue EU ETS2, bevor das europäische Handelssystem 2028 vollständig in Kraft tritt.

Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf passt die Bundesregierung das BEHG an den europäischen Rechtsrahmen an. Ziel ist die schrittweise Überführung des nationalen Systems in das ab 2028 geltende EU ETS2. Der Entwurf enthält die notwendigen Anpassungen sowie Übergangsregelungen für den Wechsel vom deutschen Brennstoffemissionshandel in das europaweit einheitliche Handelssystem.

Wachstums- und Transformationsstrategie: EU baut den Emissionshandel zum sektorübergreifenden Steuerungsinstrument aus
Mit der gleichzeitigen Vorlage des Electrification Action Plans und der ETS-Überarbeitung verbindet die Europäische Kommission den Ausbau der Elektrifizierung erstmals systematisch mit der Weiterentwicklung des Emissionshandels. Gemeinsam sollen beide Instrumente Investitionen in klimafreundliche Technologien lenken, die Transformation von Industrie, Wärme und Verkehr beschleunigen sowie Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz gleichermaßen stärken.

Die Einführung des EU ETS2 markiert einen weiteren Entwicklungsschritt des europäischen Emissionshandels. Während Stromerzeugung und Industrie bereits seit 2005 dem EU ETS unterliegen, beginnt für Wärme und Verkehr nun der Aufbau eines europaweiten CO2-Marktes. Die getrennte Einführung beider Systeme trägt den unterschiedlichen Transformationsständen der Sektoren Rechnung: Während der Stromsektor bereits seit zwei Jahrzehnten über den Emissionshandel gesteuert wird und seine Emissionen deutlich reduziert hat, stehen Wärme und Verkehr noch am Beginn dieses Transformationsprozesses.

Mit der Ausweitung der CO2-Bepreisung auf nahezu alle energiebedingten Emissionen entwickelt sich der Emissionshandel damit schrittweise von einem Instrument für Energie und Industrie zu einem sektorübergreifenden Steuerungsinstrument der europäischen Energie-, Klima- und Industriepolitik.

© IWR, 2026


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20.07.2026

 



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