Energievertrag untergeschoben: Verbraucherzentrale NRW mahnt Firmen der Vonovia-Gruppe ab
© FotoliaDüsseldorf - Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Firmen des Unternehmens Vonovia abgemahnt. Im Mietvertrag erhielten sie Energieversorgungsverträge für Strom und Gas ohne aktive Zustimmung des Mieters.
Der Vermieter darf nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ohne aktive Zustimmung der Mieter einen Energieliefervertrag in einem vorgefertigten Mietvertrag in Gang setzen. Das aber haben Vermietungsgesellschaften aus der Vonovia-Gruppe gemacht. Mieter der MIRA Grundstücksgesellschaft mbH und der Deutschen Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH hatten sich bei der Verbraucherzentrale NRW und dem Deutschen Mieterbund NRW gemeldet. Mit der Unterschrift des Mietvertrages hatten sie die Vonovia Energie Service GmbH auch direkt für die Stromversorgung beziehungsweise Gasversorgung beauftragt, teilte die Verbraucherzentrale mit. Der Mieter hätten die Energiebelieferung in der vorgefertigten Klausel streichen müssen.
Durch das Unterschieben der Energielieferungen werden Mieter unangemessen benachteiligt, so die Verbraucherzentrale. Verbraucher müssten die Chance haben, ihren Anbieter frei wählen zu können und verschiedene Angebote zu vergleichen. Deshalb hat die Verbraucherzentrale NRW die drei Firmen abgemahnt.In der gerichtlichen Güteverhandlung habe die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH erklärt, auf die unzulässige Praxis künftig verzichten zu wollen. Die beiden anderen Unternehmen hätten ebenfalls signalisiert, dass ein Energieliefervertrag künftig nur noch zustande komme, wenn Neumieter diesem aktiv zustimmten.
Der im Mietvertrag versteckte Energieliefervertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängert sich ohne Kündigung um ein weiteres Jahr. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW ist ohne aktive Zustimmung und die bloße Unterschrift des Mietvertrags kein wirksamer Vertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH zur Stromlieferung zustande gekommen. Verbraucher können daher den Energieanbieter wechseln.
© IWR, 2024
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04.09.2019