PV-Markt Österreich: Verbund und Umweltorganisationen fordern bundesweiten Masterplan für Solarstrom-Ausbau
Wien, Österreich - Die Solarstromerzeugung spielt auch in Österreich eine wichtige Rolle zur Erreichung der Klima- und Energieziele. Bis 2030 sollen auf Basis der österreichischen Klimastrategie zusätzlich etwa 11 TWh Strom durch PV-Anlagen erzeugt werden.
In einem gemeinsamen Konsenspapier fordern der österreichische Energiekonzern Verbund und die Umweltorganisationen WWF, Global 2000 und Ökobüro einen bundesweiten Photovoltaik-Masterplan als verbindlichen Standard für die Raumordnung und Flächenwidmung von Bundesländern und Gemeinden. Darin sollen die Ausbauziele des Bundes in den Bundesländern verbindlich und naturverträglich geregelt und die unterschiedlichen Regelungen harmonisiert werden.
„Wir brauchen einen Masterplan für die Energiewende. Damit PV-Freiflächen-Anlagen rasch und an den geeignetsten Standorten umgesetzt werden können, braucht es im Vorfeld gute Planung, klare Kriterien und effiziente Genehmigungsverfahren“, so Verbund CEO Michael Strugl.
Der WWF Österreich fordert im Sinne des gemeinsamen Konsenspapiers eine verpflichtende Solarnutzung bei allen Neubauten und umfangreichen Sanierungen sowie auf bereits versiegelten Flächen. Die Potenziale dafür seien riesig, weil Österreich bisher nur wenige Prozent des vollen Sonnenstrom-Potenzials ausschöpfe, so WWF-Energiesprecher Karl Schellmann.
Neben der Nutzung von bereits versiegelten Flächen rückt auch die Doppelnutzung von landwirtschaftlichen Flächen durch Agri-PV in den Fokus. Werden PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, soll daher die Doppelnutzung eine Fördervoraussetzung sein.
Wichtig ist aus Sicht der Umweltorganisationen und von Verbund auch ein klarer Rahmen und Zonierung für den Naturschutz. Deshalb sollen Freiflächen in Nationalparks und Wildnisgebieten sowie in Naturschutzgebieten von einer Verbauung ausgeschlossen werden. Zudem soll es Abwägungszonen geben, in denen nach erfolgreicher Naturverträglichkeitsprüfung PV-Anlagen auf Teilflächen errichtet werden können. Zugleich soll es Eignungszonen geben, die nach Prüfung gemäß bundesweit einheitlicher Kriterien (z.B. netztechnische-, Umwelt- und Naturschutzkriterien) für Freiflächenanlagen geeignet sind.
Entscheidend ist nach Einschätzung von Verbund und den Umweltorganisationen für die Erreichung der PV-Ausbauziele ein gut geplantes und strukturiertes Vorgehen. „Die Klärung von Grundsatzfragen auf strategischer Ebene entlastet die Verfahren auf Projektebene, der Prüfaufwand von Behörden und Gemeinden verringert sich und die Planungssicherheit von Projektwerbenden wird erhöht“, so Lisa Weinberger vom Ökobüro.
© IWR, 2026
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