Bundeskabinett beschließt: Deutschland steigt aus Energiecharta-Vertrag aus
© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Das Bundeskabinett hat gestern (30.11.2022) den Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland vom Energiecharta-Vertrag (ECT) beschlossen.
Der Rücktritt ist zugleich Teil des ebenfalls gestern von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunktepapiers „Weiterentwicklung der Handelspolitik der Bundesregierung“, das weitere wesentliche Elemente für eine neue Handelspolitik der Bundesregierung festschreibt.
„Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Wir haben zweitens mit den Eckpunkten für Weiterentwicklung unserer Handelsagenda eine klare Grundlage geschaffen. Deutschland hat damit endlich auch wieder eine Stimme in der Handelspolitik und kann sich auf EU-Ebene aktiv einbringen. Nachhaltigkeit ist künftig nicht mehr nur ein „nice to have“, sondern wesentlicher Bestandteil von Handelsabkommen“, begrüßt Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck die Beschlüsse.
Der Energiecharta-Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der für Deutschland im April 1998 in Kraft getreten ist. Der Vertrag enthält Bestimmungen zum Investitionsschutz, zum Handel und Transit von Energiematerialien und -produkten sowie zu Streitbeilegungsmechanismen. Formal wird der jetzt beschlossene Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag in einem nächsten Schritt und noch vor Jahresende 2022 der Portugiesischen Republik als der Verwahrerin des Vertrages mitgeteilt. Dann kann der Rücktritt vor Jahresende 2023 wirksam werden.
Neben Deutschland haben Frankreich, dieNiederlande, Spanien, Polen, Slovenien und Luxemburg den Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag angekündigt. Italien ist bereits 2016 zurückgetreten. Die Bundessregierung setzt sich auch auf europäischer Ebene für einen Rücktritt auch der EU vom Energiecharta-Vertrag ein, so wie dies auch das Europäische Parlament fordert.
Konzerne haben den ECT in den vergangenen Jahren für teilweise milliardenschwere Klagen gegen Staaten genutzt, die aus fossilen Energien aussteigen oder höhere Umweltschutzstandards einführen wollten. Alleine in Deutschland schützt der Vertrag fossile Investitionen in Höhe von über 54 Milliarden Euro, kritisiert das Umweltinstitut München. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, den Vertrag zu kündigen, damit die Energiewende nicht ausgebremst wird.
© IWR, 2024
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01.12.2022