Emissionshandel: Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen Kürzung kostenloser Verschmutzungsrechte
© FotoliaKarlsruhe - Es verstößt nicht gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Finanzverfassung des Grundgesetzes sowie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, dass die im Rahmen des europarechtlichen Emissionshandelssystems ausgegebenen Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen für Betreiber stromproduzierender Anlagen mittlerweile nicht mehr vollständig kostenlos zugeteilt werden und eine zuvor gesetzlich vorgesehene Zuteilungsgarantie nicht verlängert wurde.
Mit dieser Begründung hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute (18.04.2018) veröffentlichtem Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer Anlagenbetreiberin gegen die Kürzung der auf ihr Kraftwerk entfallenden Berechtigungen nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 05. März 2018, 1 BvR 2864/13).
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18.04.2018